Seit wann gibt es Heilpraktiker für Psychotherapie? 

Seit 1993 gibt es den Heilpraktiker für Psychotherapie. Hier ein Auszug aus dem Heilpraktikergesetz: Ausübung der Heilkunde ist im Sinne des Heilpraktikergesetzes jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird (§ 1 Abs. 2 HeilprG).

Ein Heilpraktiker Psychotherapie darf nach bestandener Überprüfung beim Gesundheitsamt in eigener Praxis psychotherapeutisch tätig werden.

Während die Psychotherapeuten nur anerkannte Verfahren anwenden dürfen (Kognitive Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) hat der Heilpraktiker für Psychotherapie eine Therapiefreiheit. Er kann seinen Klienten ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Therapieangebot anbieten, um den größtmöglichen Nutzen für sie zu erzielen.

   

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