Dieser Satz verbindet eigentlich verschiedene Fragen miteinander: Was ist Wahrheit, wie gehen wir emotional mit ihr um und welche Freiheit haben wir, unsere Gedanken auszusprechen? Dabei ist es wichtig, zwischen einer persönlichen Wahrnehmung und einer objektiv überprüfbaren Tatsache zu unterscheiden. Nicht alles, was ein anderer als „seine Wahrheit“ empfindet, ist deshalb auch automatisch eine Tatsache.
Dass eine Wahrheit schmerzhaft oder schwer auszuhalten ist, macht sie weder wahrer noch falscher. Wir können etwas intellektuell verstehen und es emotional trotzdem nicht akzeptieren. Angst, Scham, Trauer oder innere Überforderung können dazu führen, dass für uns eine bestimmte Erkenntnis zunächst schwer auszuhalten ist. Das ist natürlich nur eine absolut menschliche Reaktion von uns und natürlich keine Widerlegung einer Wahrheit.
Gleichzeitig bedeutet unser Recht, uns zu äußern, nicht, dass jede Aussage unwidersprochen bleiben muss. Wir dürfen eine andere Meinung äußern, wir dürfen widersprechen oder auch sagen, dass wir eine Aussage nicht hören möchten. Dabei sollten wir selbstverständlich zwischen einer persönlichen Grenze und dem Versuch unterscheiden, anderen grundsätzlich das Sprechen zu verbieten.
Hier wird sehr gut deutlich, dass Wahrheit, unsere persönliche Wahrnehmung und unsere persönlichen Gefühle sind und die Freiheit zur Äußerung, zwei unterschiedliche Dinge sind. Ich wünsche uns allen, dass wir immer das nötige Feingefühl besitzen um behutsam mit „unserer Wahrheit“ umzugehen.